Hinweise
Auszug aus der Beitragsordnung: (Stand: Januar 2020)
Solange wir keine laufenden Kosten haben und keine Welle steht, möchten wir keine Beiträge erheben. Wir hoffen, dass sich unsere Mitglieder freiwillig engagieren, damit unser gemeinsames Ziel erreicht wird.
Beitragsklasse | Jahresbeitrag |
---|---|
01 Kinder unter 14 Jahre | 1, -€ |
02 Jugendliche unter 18 Jahre | 1, -€ |
03 Erwachsene über 18 Jahre | 1, -€ |
04 (Ehe-) Partner/in (selbe Adresse) | 1, -€ |
05 Tocher / Sohn / Schwester / Bruder | 1, -€ |
06 Ermäßigt (Azubis / BuFDis / Studis / allgemeine Geldknappheit / passives Fördermitlgied / Rentner/in) | 1, -€ |
Einzug der Beitragszahlung erfolgt jeweils zum 10. Januar des Jahres. Im Eintrittsjahr wird der Jahresbeitrag anteilig berechnet und auf volle Euro aufgerundet. Junge Erwachsene, die den vergünstigten Beitrag in Anspruch nehmen möchten, müssen bei Antragsstellung einen zu diesem Zeitpunkt gültigen Ausbildungsbescheid einreichen. Die Vergünstigung wird max. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gewährt, wenn jedes Jahr – bis spätestens 01. Mai – eine gültige (Ausbildungs-)Bescheinigung eingereicht wird. Satzung und Ordnungen können jederzeit beim Vorstand angefordert werden. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich zum Jahresende erfolgen. Sie muss dem Vorstand spätestens zum 01.10. des Jahres zugestellt werden.
Datenschutz / Persönlichkeitsrechte
1.) Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen zur Erfüllung der in dieser Satzung aufgeführten Zwecke und Aufgaben (z.B. Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, Geburtsdatum, Lizenzen, Funktionen im Verein).
2.) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der
Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung und Übermittlung), Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Vereins zu.
Eine anderweitige Datenverwendung (z.B. Datenverkauf) ist nicht statthaft.
3.) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder außerdem der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu, soweit dies den
satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecken des Vereins entspricht.
4.) Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf
• Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zweck der Speicherung,
• Berichtigung seiner Daten im Falle der Unrichtigkeit,
• Löschung oder Sperrung seiner Daten.