Haftungsausschluss und Teilnahmebedingungen

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    1. Zuständigkeit

      • Der Sportbetrieb in Form des Wellenreitens an der Anlage (im Folgenden „Sportbetrieb“) wird von dem Verein Surffreunde Augsburg e.V. (im Folgenden „Verein“) organisiert.

      • Die bauliche Anlage (Stand: 29.06.2026), bestehend aus dem Betongerinne, den Ein- und Ausstiegen, den Treppen und Geländern im Bereich der Welle, den Nebengebäuden mitsamt Umzäunung, der Mechanik und Elektrik zum Betrieb der Surfwelle, den Sichtschutzzäunen sowie einem Holzdeck zur Überquerung des Senkelbachs (im Folgenden „Anlage“), wird von der Mehrwellen gemeinnützige UG, Sonnenbachweg 43e, 86169 Augsburg (im Folgenden „Bauherr“) betrieben. Der Bauherr ist für die Verkehrssicherung und den Unterhalt der Anlage verantwortlich.

    2. Stand der Anlage

      • Die Anlage befindet sich noch im Aufbau.

      • Die Abläufe und Sicherheitsmaßnahmen werden fortlaufend überprüft und weiterentwickelt. Sie können sich daher jederzeit ändern. Über etwaige Änderungen werden dich der Verein bzw. der Bauherr rechtzeitig informieren.

      • Unerkannte Gefahren können im Bereich der gesamten Anlage bestehen. Insbesondere in und hinter der Surfwelle bestehen kräftige Strömungsverhältnisse.

      • Beim Surfen auf der Welle besteht die Gefahr, mit der Surfbrett-Leash an Teilen der Anlage oder im Bachbett hängenzubleiben.

    3. Nutzung & Eigenverantwortung

      • Das Betreten und die Nutzung der Anlage erfolgen auf eigene Gefahr und Verantwortung.

      • Die Nutzung der Anlage ist nur nach vorheriger Sicherheitseinweisung gestattet. Diese muss aktiv eingefordert werden, falls sie noch nicht erfolgt ist.

      • Die Anweisungen der Aufsichtspersonen sind jederzeit zu befolgen.

      • Jede am Sportbetrieb teilnehmende Person trägt selbst die Verantwortung dafür, dass sie über die erforderlichen körperlichen und psychischen Voraussetzungen sowie Fähigkeiten zur Nutzung der Anlage verfügt.

    4. Sicherheit

      • Das Tragen eines Schutzhelmes für Minderjährige ist Pflicht. Erwachsenen wird das Tragen eines Schutzhelmes dringend empfohlen.

      • Gesicht und Kopf sind bei und nach einem Sturz oder kontrollierten Sprung aus der Welle zu schützen. So können Verletzungen, insbesondere durch das eigene Surfbrett, vermieden werden.

      • Am Sportbetrieb teilnehmende Personen müssen ihre Surfbretter entweder mit einer selbstöffnenden Leash oder einer leicht zu öffnenden Bauch-Leash ausstatten. Jede am Sportbetrieb teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, dass die Verbindung zum Fuß, Knie oder Hüfte entsprechend sicher und trennbar ausgeführt wurde.

      • Die Nutzung der Anlage und insbesondere die Teilnahme am Sportbetrieb unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist untersagt.

      • Baden ist im Senkelbach, auch im Bereich der Anlage, nicht gestattet. Der Senkelbach ist kein Badegewässer.

    5. Gesundheit & Wasserqualität

      • Jede am Sportbetrieb teilnehmende Person muss sicher in offenen Gewässern schwimmen und tauchen können sowie mit den kräftigen Strömungsverhältnissen in und hinter der Welle umgehen können, um stets sicher an das Ufer zurück gelangen zu können.

      • Das Wasser des Senkelbachs stammt aus der Wertach. Die Stadt Augsburg weist daraufhin: „Die Wasserqualität in Flüssen, Bächen und Kanälen schwankt stark. Sie wird nicht vom Gesundheitsamt der Stadt Augsburg kontrolliert.“ (Link). Der Bauherr kann daher nicht ausschließen, dass das Verschlucken von Wasser zu gesundheitlichen Beschwerden führen kann.

      • Personen die Gelenk-, Rücken- oder sonstige Beschwerden haben, sich in einer bestehenden Schwangerschaft befinden, frische Wunden oder akute Verletzungen aufweisen, unter Diabetes, Epilepsie oder Gleichgewichtsstörungen leiden oder kürzlich operiert wurden, wird von der Nutzung der Anlage dringend abgeraten. Wer trotz der vorgenannten Umstände am Sportbetrieb teilnimmt, handelt auf eigene Verantwortung und bestätigt damit, uneingeschränkt gesundheitlich zur Teilnahme geeignet zu sein. Das Aufsichtspersonal prüft und beurteilt die gesundheitliche Eignung der teilnehmenden Personen nicht und schuldet keine medizinische Einschätzung. Es behält sich jedoch das Recht vor, bei offensichtlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, erkennbar eingeschränkter Wahrnehmungs- oder Reaktionsfähigkeit oder akuten Verletzungen die Teilnahme im Zweifel zu untersagen.

    6. Meldung von Verletzungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen

      • Sollte es im Zusammenhang mit der Nutzung der Welle oder der Anlage zu Verletzungen, Unfällen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen (z. B. Infektionen, Magen-Darm-Beschwerden oder sonstigen Symptomen, die auf die Wasserqualität zurückzuführen sein könnten) kommen, bitten wir dich dringend, dies dem Verein bzw. dem Bauherrn unverzüglich zu melden.

      • Dies hilft uns, Sicherheitsrisiken oder Veränderungen der Wasserqualität frühzeitig zu erkennen und andere Surfer zu schützen. Die Meldung erfolgt über das Online-Meldeformular (Surfwelle Augsburg - Verbandbuch) oder bei technischen Störungen per E-Mail an info@surfwelleaugsburg.de.

    7. Verhalten auf dem Gelände (Lärmschutz & Sauberkeit)

      • Rücksicht auf Anwohner: Um ein gutes Miteinander mit der Nachbarschaft zu gewährleisten, ist unnötiger Lärm auf dem gesamten Gelände strikt zu vermeiden.

      • Müll & Gewässerschutz: Die Anlage und das Ufer des Senkelbachs sind sauber zu halten. Jeglicher Müll (inklusive Zigarettenstummel und Wachsreste) ist in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen oder wieder mitzunehmen. In den Bach darf absolut kein Abfall gelangen.

      • Konsequenzen: Bei Verstößen (insbesondere bei Ruhestörung der Anwohner) behalten sich Verein und Bauherr einen sofortigen Platzverweis sowie den Ausschluss vom Sportbetrieb vor.

    8. Haftung

      • Die Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der Anlage oder der Teilnahme am Sportbetrieb entstehen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht

        • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Bauherrn oder des Vereins, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

        • für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bauherrn oder des Vereins, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

        • für sonstige Schäden aufgrund der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die teilnehmende Person regelmäßig vertrauen darf. Die Begrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

        Die Haftung des Bauherrn und des Vereins richtet sich abschließend nach dieser Ziffer. Hinweise an anderer Stelle, wonach die Nutzung oder Teilnahme „auf eigene Gefahr" erfolgt, stellen lediglich einen Risikohinweis dar und begründen keinen weitergehenden Haftungsausschluss.

    9. Videoüberwachung

      • Das Gelände der Surfanlage wird durchgehend videoüberwacht.

      • Die Überwachung betrifft insbesondere:

        • das Holzdeck,

        • die Nebengebäude und

        • den Sportbereich (Wellenbereich).

      • Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Bauherr.

      • Die Videoüberwachung dient dem Schutz der Anlage, der Sicherheit der am Sportbetrieb teilnehmenden Personen und Besucher, der Verhinderung von Straftaten sowie der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO. Das überwiegende berechtigte Interesse ergibt sich aus den vorgenannten Zwecken. Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. f) DSGVO.

      • Eine Einsichtnahme in die Daten erfolgt in aller Regel nur dann, wenn aufgrund eines Vorfalls ein Anlass hierfür geschaffen wird. Ohne einen solchen Anlass werden die Daten ungesehen spätestens 72 Stunden nach der Aufnahme gelöscht. Sollte sich das Risiko einer Straftat, Ordnungswidrigkeit oder eines Sicherheitsvorfalls verwirklichen, werden die Daten gelöscht, sobald sie nicht mehr für ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren oder für die Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich sind und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

      • Nähere Informationen zur Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten sowie deinen Rechten als Betroffener findest Du hier: (surfwelleaugsburg.de/datenschutz).

    10. Bedingungen für Minderjährige

      • Minderjährigen ist die Teilnahme am Sportbetrieb erst gestattet:

        • ab einem Mindestalter von 12 Jahren sowie einem Mindestgewicht von 35 kg und

        • nach Zustimmung aller Erziehungsberechtigten sowie des Jugendwarts.

      • Die Teilnahme hat unter Aufsicht und Verantwortung einer erziehungsberechtigten Person zu erfolgen, vorbehaltlich der Sonderregelungen zur freien Teilnahme und zum Jugendtraining.

      • Vor der Teilnahme am Sportbetrieb müssen Erziehungsberechtigte bestätigen, dass die teilnehmende minderjährige Person über hervorragende Schwimmfähigkeit und Kenntnis in offenen Gewässern verfügt.

      • Die zuständigen Aufsichtspersonen haben das Recht, eine eigene Einschätzung vorzunehmen und im Zweifel der minderjährigen Person die Teilnahme am Sportbetrieb zu untersagen.

      • Eine freie Teilnahme am Sportbetrieb ist nur nach Absprache mit der erziehungsberechtigten Person und nach Freigabe durch den Jugendwart möglich.

      • Für die vereinsinterne Teilnahme am „Jugendtraining“ ist das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich, dass das Kind unter Aufsicht der Betreuenden teilnimmt. Der Hin- und Rückweg zur Surfanlage unterliegt nicht der Aufsicht des Vereins.

      • Bis zur Freigabe darf nur in speziell betreuten und für Minderjährige ausgewiesenen Surfslots gesurft werden.

    11. Bestätigung

      • dass ich die Bedingungen vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert habe,
      • dass ich die Surfwelle erst nach erfolgter Sicherheitseinweisung nutze,
      • dass ich mir der Gefahren bewusst bin und erhöhte Aufmerksamkeit walten lasse,
      • dass ich die Anweisungen der Aufsichtspersonen jederzeit befolge,
      • dass die Nutzung der Anlage und aller Einrichtungen auf eigene Gefahr erfolgt,
      • dass ich die oben dargestellte Haftungsregelung akzeptiere.
      *


    1. Einverständnis der Erziehungsberechtigten

    Vorname & Nachname 1. Erziehungsberechtigter*

    Unterschrift 1. Erziehungsberechtigter*

    Vorname & Nachname 2. Erziehungsberechtigter*

    Unterschrift 2. Erziehungsberechtigter*

    Unterschrift*