Haftungsseite

1. Zuständigkeit

  • Der Sportbetrieb in Form des Wellenreitens an der Anlage (im Folgenden „Sportbetrieb“) wird von dem Verein Surffreunde Augsburg e.V. (im Folgenden „Verein“) organisiert.
  • Die bauliche Anlage (Stand: 29.06.2026), bestehend aus dem Betongerinne, den Ein- und Ausstiegen, den Treppen und Geländern im Bereich der Welle, den Nebengebäuden mitsamt Umzäunung, der Mechanik und Elektrik zum Betrieb der Surfwelle, den Sichtschutzzäunen sowie einem Holzdeck zur Überquerung des Senkelbachs (im Folgenden „Anlage“), wird von der Mehrwellen gemeinnützige UG, Sonnenbachweg 43e, 86169 Augsburg (im Folgenden „Bauherr“) betrieben. Der Bauherr ist für die Verkehrssicherung und den Unterhalt der Anlage verantwortlich.

2. Stand der Anlage

  • Die Anlage befindet sich noch im Aufbau.
  • Die Abläufe und Sicherheitsmaßnahmen werden fortlaufend überprüft und weiterentwickelt. Sie können sich daher jederzeit ändern. Über etwaige Änderungen werden dich der Verein bzw. der Bauherr rechtzeitig informieren.
  • Unerkannte Gefahren können im Bereich der gesamten Anlage bestehen. Insbesondere in und hinter der Surfwelle bestehen kräftige Strömungsverhältnisse.
  • Beim Surfen auf der Welle besteht die Gefahr, mit der Surfbrett-Leash an Teilen der Anlage oder im Bachbett hängenzubleiben.

3. Nutzung & Eigenverantwortung

  • Das Betreten und die Nutzung der Anlage erfolgen auf eigene Gefahr und Verantwortung.
  • Die Nutzung der Anlage ist nur nach vorheriger Sicherheitseinweisung gestattet. Diese muss aktiv eingefordert werden, falls sie noch nicht erfolgt ist.
  • Die Anweisungen der Aufsichtspersonen sind jederzeit zu befolgen.
  • Jede am Sportbetrieb teilnehmende Person trägt selbst die Verantwortung dafür, dass sie über die erforderlichen körperlichen und psychischen Voraussetzungen sowie Fähigkeiten zur Nutzung der Anlage verfügt.

4. Sicherheit

  • Das Tragen eines Schutzhelmes für Minderjährige ist Pflicht. Erwachsenen wird das Tragen eines Schutzhelmes dringend empfohlen.
  • Gesicht und Kopf sind bei und nach einem Sturz oder kontrollierten Sprung aus der Welle zu schützen. So können Verletzungen, insbesondere durch das eigene Surfbrett, vermieden werden.
  • Am Sportbetrieb teilnehmende Personen müssen Ihre Surfbretter entweder mit einer selbstöffnenden Leash oder einer leicht zu öffnenden Bauch-Leash ausstatten. Jede am Sportbetrieb teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, dass die Verbindung zum Fuß, Knie oder Hüfte entsprechend sicher und trennbar ausgeführt wurde.
  • Die Nutzung der Anlage und insbesondere die Teilnahme am Sportbetrieb unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist untersagt.
  • Baden ist am Senkelbach, auch im Bereich der Anlage, nicht gestattet. Der Senkelbach ist kein Badegewässer.

5. Gesundheit & Wasserqualität

  • Jede am Sportbetrieb teilnehmende Person muss sicher in offenen Gewässern schwimmen und tauchen können sowie mit den kräftigen Strömungsverhältnissen in und hinter der Welle umgehen können, um stets sicher an das Ufer zurück gelangen zu können.
  • Das Wasser des Senkelbachs stammt aus der Wertach. Die Stadt Augsburg weist daraufhin: „Die Wasserqualität in Flüssen, Bächen und Kanälen schwankt stark. Sie wird nicht vom Gesundheitsamt der Stadt Augsburg kontrolliert.“ (https://www.augsburg.de/freizeit/ausflugsziele/fluesse-kanaele-baeche, zuletzt abgerufen am 29.06.2026). Der Bauherr kann daher nicht ausschließen, dass das Verschlucken von Wasser zu gesundheitlichen Beschwerden führen kann.
  • Personen die Gelenk-, Rücken- oder sonstige Beschwerden haben, sich in einer bestehenden Schwangerschaft befinden, frische Wunden oder akute Verletzungen aufweisen, unter Diabetes, Epilepsie oder Gleichgewichtsstörungen leiden oder kürzlich operiert wurden, wird von der Nutzung der Anlage dringend abgeraten. Sollte dennoch der Wunsch bestehen, so sind die Aufsichtspersonen über etwaige Einschränkungen zu informieren. Zudem ist der zuständigen Aufsichtsperson gegenüber ausdrücklich zu bestätigen, dass die uneingeschränkte Fähigkeit zum Surfen besteht und das Surfen auf eigene Verantwortung geschieht. Die Aufsichtsperson hat das Recht, eine eigene Einschätzung vorzunehmen und im Zweifel der Person die Teilnahme am Sportbetrieb zu untersagen.

6. Meldung von Verletzungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen

  • Sollte es im Zusammenhang mit der Nutzung der Welle oder der Anlage zu Verletzungen, Unfällen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen (z. B. Infektionen, Magen-Darm-Beschwerden oder sonstigen Symptomen, die auf die Wasserqualität zurückzuführen sein könnten) kommen, bitten wir dich dringend, dies dem Verein bzw. dem Bauherrn unverzüglich zu melden.
  • Dies hilft uns, Sicherheitsrisiken oder Veränderungen der Wasserqualität frühzeitig zu erkennen und andere Surfer zu schützen. Die Meldung soll über das Online-Meldeformular unter Surfwelle Augsburg – Verbandbuch – Verletzungen – Erkrankungen oder per E-Mail an info@surfwelleaugsburg.de erfolgen.

7. Verhalten auf dem Gelände (Lärmschutz & Sauberkeit)

  • Rücksicht auf Anwohner: Um ein gutes Miteinander mit der Nachbarschaft zu gewährleisten, ist unnötiger Lärm auf dem gesamten Gelände strikt zu vermeiden.
  • Müll & Gewässerschutz: Die Anlage und das Ufer des Senkelbachs sind sauber zu halten. Jeglicher Müll (inklusive Zigarettenstummel und Wachsreste) ist in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen oder wieder mitzunehmen. In den Bach darf absolut kein Abfall gelangen.
  • Konsequenzen: Bei Verstößen (insbesondere bei Ruhestörung der Anwohner) behalten sich Verein und Bauherr einen sofortigen Platzverweis sowie den Ausschluss vom Sportbetrieb vor.

6. Haftung

  • Jede teilnehmende Person verzichtet gegenüber dem Bauherr und dem Verein auf Ansprüche jeder Art für Schäden die im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlage sowie der Teilnahme am Sportbetrieb entstehen.
  • Dies gilt nicht für Schäden,
    • aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Bauherrn oder des Vereins, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie
    • für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bauherrn oder des Vereins, deren gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

7. Videoüberwachung

  • Das Gelände der Surfanlage wird durchgehend videoüberwacht.
  • Die Überwachung betrifft insbesondere:
    • das Holzdeck,
    • die Nebengebäude und
    • den Sportbereich (Wellenbereich).
  • Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Bauherr.
  • Die Videoüberwachung dient dem Schutz der Anlage, der Sicherheit der am Sportbetrieb teilnehmenden Personen und Besucher, der Verhinderung von Straftaten sowie der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO. Das überwiegende berechtigte Interesse ergibt sich aus den vorgenannten Zwecken. Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. f) DSGVO.
  • Eine Einsichtnahme in die Daten erfolgt in aller Regel nur dann, wenn aufgrund eines Vorfalls ein Anlass hierfür geschaffen wird. Ohne solchen Anlass werden die Daten ungesehen spätestens 72 Stunden nach der Aufnahme gelöscht. Sollte sich das Risiko einer Straftat, Ordnungswidrigkeit oder eines Sicherheitsvorfalls verwirklichen, werden die Daten gelöscht, sobald sie nicht mehr für ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren oder für die Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich sind und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
  • Nähere Informationen zur Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten sowie Deinen Rechten als Betroffener findest Du hier: (https://surfwelleaugsburg.de/datenschutz).

8. Bedingungen für Minderjährige

  • Minderjährigen ist die Teilnahme am Sportbetrieb erst
    • ab einem Mindestalter von 12 Jahren sowie einem Mindestgewicht von 35 kg
    • nach Zustimmung aller Erziehungsberechtigten sowie des Jugendwarts und
    • ausschließlich unter Aufsicht und Verantwortung einer erziehungsberechtigten Person gestattet.
  • Vor der Teilnahme am Sportbetrieb müssen Erziehungsberechtigte bestätigen, dass die teilnehmende minderjährige Person über hervorragende Schwimmfähigkeit und Kenntnis in offenen Gewässern verfügt.
  • Die zuständigen Aufsichtspersonen haben das Recht, eine eigene Einschätzung vorzunehmen und im Zweifel der minderjährigen Person die Teilnahme am Sportbetrieb zu untersagen.
  • Eine freie Teilnahme am Sportbetrieb ist nur nach Absprache mit der erziehungsberechtigten Person und nach Freigabe durch den Jugendwart möglich
  • Für die eventuelle vereinsinterne Teilnahme am „Jugendtraining“ erkläre ich mich einverstanden, dass mein Kind unter der Aufsicht der Betreuenden am „Jugendtraining“ teilnimmt. Hin- und Rückweg zur Surfanlage unterliegen nicht der Aufsicht der Betreuenden.
  • Bis zur Freigabe darf nur in speziell betreuten und für Minderjährige ausgewiesenen Surfslots gesurft werden.

9. Bestätigung

Mit meiner (digitalen) Unterschrift/Freigabe/Anklicken bestätige ich:

  • dass ich die Bedingungen vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert habe,
  • dass ich die Surfwelle erst nach erfolgter Sicherheitseinweisung nutze,
  • dass ich mir der Gefahren bewusst bin und erhöhte Aufmerksamkeit walten lasse,
  • dass ich die Anweisungen der Aufsichtspersonen jederzeit befolge,
  • dass die Nutzung der Anlage und aller Einrichtungen auf eigene Gefahr erfolgt,
  • dass ich die oben dargestellte Haftungsregelung akzeptiere.