Haftungsausschluss und Teilnahmebedingungen für den Testbetrieb

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    • Der Testbetrieb wird organisiert von der Mehrwellen gemeinnützige UG, Sonnenbachweg 43e, 86169 Augsburg (im Folgenden „Bauherr"). Es handelt sich hierbei nicht um ein Sportangebot des Vereins Surffreunde Augsburg e.V..
    • Das Testen der Surfwelle Augsburg sowie das Betreten der Baustelle ist als freiwilliges Helfen zu verstehen, um Erfahrungswerte für den zukünftigen Betrieb der Anlage zu generieren.
    • Die Flusswelle im Senkelbach befindet sich noch im Aufbau. Die Abläufe und Sicherheitsmaßnahmen sind noch nicht vollständig einsatzbereit und können sich im Laufe des Betriebsaufbaus weiterhin ändern.
    • Unerkannte Gefahren können im Bereich der gesamten Anlage und Baustelle bestehen.
    • Das Betreten der Baustelle und die Nutzung der Anlage erfolgen auf eigene Gefahr und Verantwortung.
    • Das Tragen eines Schutzhelmes wird dringend empfohlen. Zusätzlich wird empfohlen, das Gesicht bzw. den Kopf bei und nach einem Sturz oder kontrolliertem Sprung aus der Welle zu schützen. So können Verletzungen, insbesondere durch das eigene Surfbrett, vermieden werden.
    • Das Tragen einer Leash ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Testleiter vor Ort erlaubt.
    • Jede teilnehmende Person ist selbst dazu verpflichtet sicher zu stellen, dass die Verbindung zum Fuß, Knie oder Hüfte entsprechend sicher und trennbar ausgeführt wurde.
    • Haftungsverzicht: Jede teilnehmende Person verzichtet gegenüber dem Bauherrn auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Testbetrieb entstehen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Bauherrn, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bauherrn, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
    • Der Bauherr weist darauf hin, dass aus sicherheitstechnischen Gründen das Gelände im Bereich der Surfanlage durchgängig videoüberwacht wird.
    • Baden ist am Senkelbach, auch im Bereich der Surfwelle, nicht gestattet. Der Senkelbach ist kein Badegewässer.
    • Das Wasser des Senkelbachs stammt aus der Wertach. Die Stadt Augsburg weist daraufhin: „Die Wasserqualität in den Flüssen kann schwanken. Das Wasser wird – anders als in Augsburgs Badessen und Bädern – nicht regelmäßig kontrolliert.“ (https://www.augsburg.de/freizeit/baden/fluesse-und-seen-1, zuletzt abgerufen am 21.06.2024). Der Bauherr kann daher nicht ausschließen, dass das Verschlucken von Wasser zu gesundheitlichen Beschwerden führen kann. Die Benutzung der Stehenden Welle geschieht dies bzgl. daher immer auf eigene Gefahr.
    • Jede teilnehmende Person bestätigt, sicher in offenen Gewässern schwimmen und tauchen zu können, mit den Strömungsverhältnissen in und hinter der Welle umgehen zu können und so sicher an das Ufer zurück zu gelangen.
    • Jede teilnehmende Person muss selbst einschätzen, dass sie über die notwendigen körperlichen und psychischen Voraussetzungen und Fähigkeiten zur Nutzung der Anlage verfügt.
    • Die Nutzung der Anlage unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist untersagt.
    • Personen die Gelenk-, Rücken- oder sonstige Beschwerden haben, sich in einer bestehenden Schwangerschaft befinden, frische Wunden oder akute Verletzungen aufweisen, unter Diabetes, Epilepsie oder Gleichgewichtsstörungen leiden oder kürzlich operiert wurden, wird von der Nutzung der Anlage dringend abgeraten. Sollte dennoch der Wunsch bestehen, so sind die betreuenden Personen über etwaige Einschränkungen zu informieren und es ist dem zuständigen Testleiter gegenüber ausdrücklich zu bestätigen, dass die uneingeschränkte Fähigkeit zum Surfen besteht und das Surfen auf eigene Verantwortung geschieht. Der Testleiter hat das Recht, eine eigene Einschätzung vorzunehmen und im Zweifel der Person die Teilnahme am Testbetrieb zu untersagen.
    • Zusätzliche Bedingungen für teilnehmende Personen unter 18 Jahren:
    • Minderjährige Personen dürfen ausschließlich unter Aufsicht und Verantwortung einer erziehungsberechtigten Person am Surfbetrieb teilnehmen.
    • Die erziehungsberechtigte Person bestätigt hiermit, dass die teilnehmende minderjährige Person über hervorragende Schwimmfähigkeit und Kenntnis in offenen Gewässern verfügt. Dabei haben die betreuenden Personen das Recht, eine eigene Einschätzung vorzunehmen und im Zweifel der minderjährigen Person die Teilnahme zu untersagen.
    • Nur in Absprache mit der erziehungsberechtigten Person und nach Freigabe durch den Jugendwart kann eine freie Teilnahme am Surfbetrieb gestattet werden.
    • Für die eventuelle vereinsinterne Teilnahme am „Jugendtraining“ erkläre ich mich einverstanden, dass mein Kind unter der Aufsicht der Betreuenden am „Jugendtraining“ teilnimmt. Hin- und Rückweg zur Surfanlage unterliegen nicht der Aufsicht der Betreuenden.
    • Minderjährige Personen müssen mindestens 12 Jahre alt sein und mindestens 35 kg wiegen.
    • Das Tragen eines Schutzhelmes ist Pflicht.
    • Bis zur Freigabe darf nur in speziell betreuten und für Minderjährige ausgewiesenen Surfslots gesurft werden.
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    • Ich bin mir bewusst, dass ich die Surfwelle erst nach Durchlaufen der Sicherheitseinweisung nutzen darf. Sofern ich noch keine Sicherheitseinweisung erhalten habe, werde ich diese aktiv beim zuständigen Testleiter einfordern.
    • Ich bin mir über die Gefahren bei der Nutzung der Welle und in deren Umfeld bewusst. Die Nutzung der Wellenanlage und aller sonstigen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
    • Ich bin mir bewusst, dass sich die Anlage im Betriebsaufbau befindet und lasse deshalb erhöhte Aufmerksamkeit walten, um meine Sicherheit und die der übrigen Surfer*innen bestmöglich zu gewährleisten.
    • Die Anweisungen des zuständigen Testleiters werde ich jederzeit befolgen.
    • Ich verzichte gegenüber dem Bauherrn auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Testbetrieb entstehen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Bauherrn, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bauherrn, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
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    Unterschrift (bei Minderjährigen der/die Erziehungsberechtige)*